Allgemeine Geschäftsbedingungen der Robin-App
Stand: 08.05.2026
Anbieter: Lesco-Berlin Media UG
Anschrift: Chausseestr. 8, 10115 Berlin
E-Mail: [email protected]
1. Geltungsbereich
Stand: 08.05.2026
Anbieter: Lesco-Berlin Media UG
Anschrift: Chausseestr. 8, 10115 Berlin
E-Mail: [email protected]
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Robin-App, der Website robin-app.de, der Sponsoren- und Organisationsportale, der Nutzerkonten, Projektfunktionen, Sponsoringfunktionen, Abo-Modelle, Zusatzleistungen, Matching-Funktionen, Kommunikationsfunktionen und sonstigen Leistungen von Robin.
- Diese AGB gelten gegenüber App-Usern, Sponsoren, Organisationen, Sportvereinen, Schulen, Kitas, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Nutzern.
- Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nur, wenn Robin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Für einzelne Leistungen können ergänzende Bedingungen gelten, insbesondere Zahlungsbedingungen, Sponsoringverträge, Datenschutzinformationen, Teilnahmebedingungen, App-Store-Bedingungen oder Paketbeschreibungen.
- Robin betreibt eine digitale Plattform, über die soziale, gemeinnützige, bildungsbezogene, sportliche, kulturelle, ökologische oder sonstige förderwürdige Projekte veröffentlicht, bewertet, unterstützt und Sponsoren zur Finanzierung vermittelt werden können.
- App-User können Projekte ansehen, bewerten, ihnen folgen, Stimmen abgeben, Zusatzstimmen erwerben und Projekte innerhalb der Plattform unterstützen.
- Organisationen können Profile und Projekte veröffentlichen, sofern sie von Robin zugelassen werden.
- Sponsoren können Projekte ansehen, sich auf Sponsoring bewerben, je nach gebuchtem Paket Projekte direkt finanzieren, Zielgruppen- und Projektstatistiken einsehen, Suchagenten nutzen, Matching-Funktionen verwenden und Zusatzleistungen buchen.
- Robin ist grundsätzlich Vermittlungs-, Plattform-, Software-, Matching-, Statistik-, Abrechnungs-, Kommunikations- und Organisationsdienstleister. Robin schuldet keinen bestimmten Sponsoringerfolg, keine bestimmte Finanzierung, keine bestimmte Anzahl an Stimmen, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Sichtbarkeit, keine bestimmte Platzierung, keinen bestimmten Werbeerfolg und keine bestimmte steuerliche oder wirtschaftliche Wirkung.
- App-User / Voter sind Personen, die Projekte in der App unterstützen, bewerten oder mit ihnen interagieren.
- Organisationen sind Projektträger, insbesondere gemeinnützige Organisationen, Vereine, Sportvereine, Schulen, Kitas, Hochschulen, Bildungseinrichtungen oder sonstige zugelassene Einrichtungen.
- Sponsoren sind Geldgeber, insbesondere Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, öffentliche Institutionen oder sonstige Personen, die Projekte unterstützen möchten.
- Projekt ist ein auf Robin eingestelltes Vorhaben einer Organisation.
- Stimmen sind digitale Unterstützungseinheiten. Stimmen dienen der Bewertung, Priorisierung oder Förderfähigkeitsfeststellung eines Projekts. Stimmen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und begründen keinen Anspruch auf Auszahlung an App-User.
- Sponsoring ist die finanzielle Unterstützung eines Projekts durch einen Sponsor nach Maßgabe der Plattformfunktionen und gegebenenfalls eines Sponsoringvertrags.
- Aktivierungsleistungen sind entgeltliche Zusatzleistungen von Robin, etwa Zielgruppen-Fit, geografische Eingrenzung, Themenauswahl, Sponsoren-Sichtbarkeit, PR-Funktionen, Reporting, Matching, Suchagenten, Hype-Alerts oder Statistiken.
- Die Nutzung bestimmter Funktionen setzt eine Registrierung voraus.
- Nutzer müssen vollständige, richtige und aktuelle Angaben machen.
- Robin kann Verifizierungen verlangen, insbesondere E-Mail-Verifizierung, Mobilfunkverifizierung, Identitätsprüfung, Adressprüfung, Registerauszüge, Gemeinnützigkeitsnachweise, Gewerbenachweise, Schulträgernachweise, Satzungen, Freistellungsbescheide, Bankdaten oder sonstige Dokumente.
- Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung, Verifizierung oder dauerhafte Nutzung besteht nicht.
- Robin kann Registrierungen ablehnen, Konten sperren, Funktionen einschränken oder Inhalte entfernen, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch, Rechtsverstöße, falsche Angaben, Reputationsrisiken, Datenschutzrisiken, Sicherheitsrisiken oder Verstöße gegen diese AGB bestehen.
- App-User können täglich eine von Robin festgelegte Anzahl kostenloser Stimmen erhalten. Die Anzahl kann sich nach Nutzerstatus, Profilvollständigkeit, Aktivität, technischen Parametern oder App-Version richten.
- Freistimmen können verfallen, wenn sie nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums verwendet werden.
- Zusatzstimmen können kostenpflichtig angeboten werden. Preise, Pakete und Zahlungsbedingungen werden vor dem Kauf angezeigt.
- Stimmen sind nicht übertragbar, nicht verzinslich, nicht auszahlbar und begründen keinen Anspruch auf Auszahlung, Barauszahlung, Rücktausch oder sonstige Gegenleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Robin kann Stimmen, Rankings, Projektanzeigen, Projektlogik und Bewertungsmechanismen ändern, soweit dies für Plattformbetrieb, Sicherheit, Missbrauchsprävention, Fairness oder Weiterentwicklung erforderlich ist.
- Manipulationen, Mehrfachkonten, automatisierte Abstimmungen, Bots, Vote-Käufe außerhalb der Plattform, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder sonstige missbräuchliche Nutzung sind untersagt.
- Organisationen können Projekte zur Veröffentlichung einreichen. Robin prüft Projekte nach eigenen Kriterien. Ein Anspruch auf Zulassung, Veröffentlichung, Sichtbarkeit, Stimmen, Förderfähigkeit, Sponsoring oder Finanzierung besteht nicht.
- Organisationen sind selbst verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit ihrer Angaben, Nachweise, Projektbeschreibungen, Finanzierungsziele, Bilder, Videos, Logos, Texte, Verwendungsnachweise und Kommunikationsinhalte.
- Organisationen müssen sicherstellen, dass sie berechtigt sind, das jeweilige Projekt durchzuführen und hierfür externe Finanzierungen, Sponsorings oder Spenden anzunehmen.
- Schulen, Kitas, Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen internen, behördlichen, schulträgerbezogenen, landesrechtlichen, datenschutzrechtlichen und haushaltsrechtlichen Zustimmungen vorliegen.
- Sportvereine müssen sicherstellen, dass vereinsrechtliche, gemeinnützigkeitsrechtliche, verbandsrechtliche, jugendschutzrechtliche und steuerliche Anforderungen eingehalten werden.
- Organisationen dürfen keine Projekte einstellen, die rechtswidrig, irreführend, diskriminierend, sittenwidrig, extremistisch, gewaltverherrlichend, jugendgefährdend, politisch unzulässig, steuerlich problematisch oder reputationsschädigend für Robin sein können.
- Organisationen müssen erhaltene Mittel ausschließlich für das jeweilige Projekt oder den vereinbarten Zweck verwenden und auf Verlangen Nachweise vorlegen.
- Organisationen tragen das Risiko, dass ein Projekt trotz Veröffentlichung keine oder nicht ausreichend Stimmen, Sichtbarkeit, Sponsorings oder Finanzierungen erhält.
- Organisationen haben keinen Anspruch darauf, dass ein Sponsor ein Projekt finanziert, ein Sponsoringangebot abgibt, ein Angebot aufrechterhält oder ein Sponsoring abschließt.
- Organisationen haben keinen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, entgangenem Gewinn, entgangener Förderung, Vorbereitungskosten, Planungskosten, Personalaufwand, Reputationsschäden oder sonstigen Schäden, wenn ein Projekt nicht veröffentlicht, nicht ausreichend unterstützt, nicht gefördert, nicht finanziert oder von Sponsoren nicht ausgewählt wird. Dies gilt nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung von Robin.
- Sponsoren können ein Sponsorenprofil erstellen und je nach Funktionsumfang Projekte ansehen, suchen, filtern, bewerten, sich auf Sponsoring bewerben oder Projekte direkt unterstützen.
- Sponsoren haben keinen Anspruch auf Annahme eines Sponsoringangebots durch eine Organisation. Organisationen können Sponsoren nach Maßgabe der Plattformfunktionen ablehnen.
- Sponsoren haben keinen Anspruch auf Exklusivität, bestimmte Reichweite, bestimmte Zielgruppenwirkung, bestimmte Anzahl an App-Usern, bestimmte Abonnenten, bestimmte PR-Wirkung, bestimmte Platzierung, bestimmte Conversion, bestimmte steuerliche Behandlung, bestimmte Werbewirkung oder bestimmte geschäftliche Ergebnisse.
- Sponsoren sind selbst verantwortlich für die Rechtmäßigkeit ihres Sponsorings, ihrer Werbung, ihrer Logos, Aussagen, Claims, Links, Kampagnen, Veröffentlichungen und sonstigen Inhalte.
- Sponsoren dürfen Robin-Statistiken, Zielgruppeninformationen und Reports nur für eigene Sponsoring-, CSR-, PR-, Marketing- und Planungszwecke verwenden. Eine Weitergabe, Weiterveräußerung, Zusammenführung mit personenbezogenen Drittdaten, Re-Identifizierung von App-Usern oder Nutzung zur diskriminierenden Ansprache ist untersagt.
- Sponsoren erhalten keine personenbezogenen Einzelprofile von App-Usern. Ein Anspruch auf Herausgabe personenbezogener Daten von App-Usern besteht nicht.
- Sponsoren dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um aus anonymisierten oder aggregierten Daten einzelne App-User zu identifizieren.
- Sponsoren müssen sicherstellen, dass ihre Nutzung der Plattform nicht gegen Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Werberecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Schulrecht, Sportverbandsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Steuerrecht oder sonstiges geltendes Recht verstößt.
- Robin kann Sponsoren ablehnen, sperren oder Inhalte entfernen, wenn ein Sponsor, seine Branche, sein Angebot, seine Werbung oder seine Kommunikation nicht zu den Werten, Sicherheitsanforderungen oder Reputationsinteressen von Robin passt.
- Projekte können abhängig von Plattformlogik, Stimmenstand, Laufzeit, Kategorie, Region und Sponsoreninteresse als förderfähig, laufend, abgeschlossen, nicht erfolgreich, vorzeitig finanziert oder anderweitig gekennzeichnet werden.
- Ein Sponsoring kommt erst zustande, wenn alle hierfür erforderlichen Erklärungen abgegeben wurden, insbesondere ein verbindliches Angebot des Sponsors, die Annahme durch die Organisation, gegebenenfalls die Bestätigung durch Robin und die Erfüllung etwaiger Zahlungs- oder Verifizierungsanforderungen.
- Robin kann die technische Abwicklung, Kommunikation, Vertragsvorbereitung, Dokumentation, Zahlungsabwicklung und Nachweisführung unterstützen. Robin ist jedoch nicht verantwortlich für die tatsächliche Projektdurchführung durch die Organisation, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Projektträger können Sponsorings ablehnen. Sponsoren können sich auf Projekte bewerben. Ein automatischer Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.
- Bei Teilfinanzierungen besteht kein Anspruch darauf, dass weitere Teilfinanzierungen zustande kommen.
- Ein Projekt kann trotz Stimmen, Bewerbung, Sponsoreninteresse, Matching, Suchagent oder Hype-Alert ohne Finanzierung bleiben.
- Robin kann Sponsorings aus Compliance-, Prüfungs-, Sicherheits-, Reputations-, Zahlungs-, Rechts- oder Missbrauchsgründen ablehnen oder stoppen.
- Robin schuldet Organisationen, Sportvereinen, Schulen, Kitas, Hochschulen, Projektträgern und sonstigen Nutzern keinen bestimmten Sponsoringerfolg.
- Die Veröffentlichung eines Projekts, die Zulassung zur Plattform, eine hohe Stimmenzahl, ein erreichter Projektstatus, ein Matching, eine Projektvorschlagsfunktion, ein Suchagent, ein Ranking oder eine sonstige Anzeige begründen keinen Anspruch auf Finanzierung.
- Robin übernimmt keine Garantie, dass ein Projekt vollständig oder teilweise finanziert wird.
- Robin übernimmt keine Garantie, dass Sponsoren ein Projekt ansehen, liken, auswählen, kontaktieren, ein Angebot abgeben oder finanzieren.
- Robin übernimmt keine Garantie, dass ein Projekt innerhalb einer bestimmten Zeit, in einer bestimmten Höhe oder durch einen bestimmten Sponsor unterstützt wird.
- Organisationen, Sportvereine, Schulen, Kitas, Hochschulen und sonstige Projektträger handeln auf eigenes Risiko, wenn sie Projekte vorbereiten, planen, bewerben oder veröffentlichen.
- Soweit gesetzlich zulässig, sind Schadensersatz-, Aufwendungsersatz-, Freistellungs-, Ersatz- oder sonstige Ansprüche gegen Robin ausgeschlossen, die darauf gestützt werden, dass ein Projekt nicht die erwartete Anzahl an Stimmen, Reichweite, Sichtbarkeit, Sponsorings, Teilfinanzierungen, Vollfinanzierungen, Folgeförderungen, PR-Wirkungen oder sonstigen Vorteile erreicht.
- Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen entgangener Fördermittel, entgangener Sponsorings, entgangener Gewinne, Planungsaufwendungen, Personalkosten, Materialkosten, Kommunikationskosten, Vorbereitungskosten, Reputationsschäden, Frustrationsschäden, Vertrauensschäden oder sonstiger mittelbarer Schäden.
- Die zwingende Haftung nach Ziffer 20 bleibt unberührt.
- Robin kann Sponsoren verschiedene Pakete anbieten, insbesondere Basis-, Silber-, Gold- oder sonstige Modelle.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Paketbeschreibung.
- Basisfunktionen können insbesondere Projektansicht, Sponsorenprofil und Bewerbung auf Projekte umfassen.
- Erweiterte Funktionen können insbesondere anonymisierte Zielgruppenstatistiken, geografische Filter, Themenfilter, Zielgruppen-Fit, Suchagenten, Projektvorschläge, Reporting, Matching, Marktüberblick, Heatmaps, Hype-Alerts, Direkt-Sponsoring, PR-Aktivierung und Sponsoring-Vertragsmodule umfassen.
- Robin kann Funktionen weiterentwickeln, ändern, ersetzen oder einstellen, soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Statistiken, Scores, Rankings, Zielgruppen-Fit, Marktüberblicke, Hype-Alerts und Suchagenten sind datenbasierte Unterstützungsfunktionen. Sie stellen keine Garantie für Markterfolg, Werbewirkung, Zielgruppenerreichung, Umsatz, Imagegewinn, Conversion oder Sponsoringerfolg dar.
- Aktivierungsleistungen, Datenpakete, Navigator-Funktionen, Reporting, PR-Funktionen und sonstige Zusatzleistungen können gesondert vergütungspflichtig sein.
- Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, Paketbeschreibung, Buchungsmaske oder Individualvereinbarung.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
- Abo-Gebühren sind im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Sponsoringbeträge sind nach Maßgabe des jeweiligen Sponsoringprozesses fällig.
- Aktivierungsgebühren und Zusatzleistungen können zusätzlich zur Sponsoringsumme berechnet werden.
- Robin kann Vorauszahlungen, Budgethinterlegung oder Bonitätsnachweise verlangen.
- Bei Zahlungsverzug kann Robin den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen sperren, Sponsorings stoppen, Mahnkosten berechnen und gesetzliche Verzugsrechte geltend machen.
- Rechnungen können elektronisch bereitgestellt werden.
- Sponsoringmittel werden nach Maßgabe des jeweiligen Sponsoringvertrags, der Plattformlogik und der Zahlungsbedingungen weitergeleitet oder verwendet.
- Soweit Robin zusagt, Sponsoringbeträge ohne Abzug an Projekte weiterzuleiten, bezieht sich dies auf den Sponsoringbetrag selbst. Gesonderte Plattform-, Abo-, Aktivierungs-, Zahlungs-, Vermittlungs-, Service- oder Zusatzleistungsentgelte können unabhängig hiervon anfallen.
- Organisationen sind für die zweckentsprechende Mittelverwendung verantwortlich.
- Robin ist nicht verpflichtet, die tatsächliche Umsetzung eines Projekts über die vereinbarte Plausibilitäts-, Prüf- oder Nachweislogik hinaus dauerhaft zu überwachen.
- Robin kann Projekte vor Veröffentlichung prüfen.
- Robin kann Projekte ablehnen, zurückstellen, löschen, sperren oder deaktivieren, insbesondere wenn:
- Unterlagen fehlen;
- die Gemeinnützigkeit unklar ist;
- schulische oder behördliche Genehmigungen fehlen;
- der Zweck unklar ist;
- Zweifel an der Durchführung bestehen;
- Inhalte rechtswidrig oder irreführend sind;
- Datenschutzrechte Dritter betroffen sind;
- Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden;
- Reputationsrisiken bestehen;
- Missbrauchsverdacht besteht;
- die Projektbeschreibung nicht zu Robin passt.
- Ein Anspruch auf Begründung einer Ablehnung besteht nicht, soweit gesetzlich nicht zwingend erforderlich.
- Aus Ablehnung, Zurückstellung, Deaktivierung oder Löschung eines Projekts entstehen keine Schadensersatzansprüche, soweit Robin nicht zwingend haftet.
- Nutzer bleiben Inhaber ihrer Inhalte, soweit sie Rechte daran besitzen.
- Nutzer räumen Robin ein einfaches, räumlich und zeitlich für die Vertragsdurchführung erforderliches Nutzungsrecht ein, um Inhalte, Projektinformationen, Logos, Bilder, Texte, Videos, Namen und Marken innerhalb der Plattform, App, Website, Social-Media-Kanäle, Newsletter, Pressearbeit, Reporting und Sponsoringkommunikation zu verwenden.
- Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere Speicherung, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung für technische Zwecke, Darstellung, Verbreitung, Bewerbung und Archivierung im Zusammenhang mit Robin.
- Nutzer sichern zu, dass sie über alle erforderlichen Rechte verfügen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Nutzer stellen Robin von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten des Nutzers entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
- Organisationen dürfen Fotos, Videos oder personenbezogene Angaben von Minderjährigen nur verwenden, wenn alle erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls der Minderjährigen selbst vorliegen.
- Schulen, Kitas, Vereine und sonstige Organisationen sind selbst verantwortlich für die Einhaltung von Datenschutz-, Persönlichkeits-, Schul-, Jugend- und Vereinsrecht.
- Robin kann Nachweise verlangen und Inhalte entfernen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.
- Robin kann Kommunikations-, Anfrage-, Verhandlungs- und Vertragsmodule bereitstellen.
- Nutzer sind verpflichtet, über diese Module wahrheitsgemäß und rechtmäßig zu kommunizieren.
- Robin schuldet keine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Prüfung von Sponsoringverträgen, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Beratungsleistung vereinbart ist.
- Vor Abschluss rechtlich, steuerlich oder öffentlich-rechtlich relevanter Sponsorings müssen Nutzer eigenverantwortlich prüfen, ob Genehmigungen, Freigaben oder steuerliche Voraussetzungen vorliegen.
- Robin kann Rankings, Badges, Hüte, Levels, Trophäen, Projektplatzierungen, Sponsorensichtbarkeit, Heatmaps, Erfolgsanzeigen und ähnliche Funktionen verwenden.
- Diese Funktionen dienen Motivation, Orientierung, Transparenz und Plattformsteuerung.
- Ein Anspruch auf bestimmte Platzierung, dauerhafte Sichtbarkeit, unveränderte Berechnung oder Fortbestand eines Rankings besteht nicht.
- Robin kann Algorithmen, Gewichtungen und Darstellungslogiken ändern, insbesondere zur Missbrauchsvermeidung, Qualitätsverbesserung oder Weiterentwicklung.
- Sponsoren verpflichten sich, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
- Sponsoren dürfen anonymisierte, aggregierte oder statistische Daten nicht zur Identifikation einzelner App-User verwenden.
- Sponsoren dürfen Robin-Daten nicht mit eigenen oder fremden personenbezogenen Daten zusammenführen, soweit dadurch Personen identifizierbar werden könnten.
- Sponsoren dürfen Statistiken nicht weiterverkaufen, veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.
- Bei Verstößen kann Robin den Zugriff sperren, Verträge kündigen und Schadensersatz verlangen.
- falsche Angaben;
- Manipulation von Stimmen, Rankings oder Projektfortschritt;
- automatisierte Zugriffe ohne Erlaubnis;
- Re-Identifizierung von App-Usern;
- Daten-Scraping;
- unzulässige Werbung;
- rechtswidrige Inhalte;
- Diskriminierung;
- Täuschung über Gemeinnützigkeit oder Projektzwecke;
- Nutzung fremder Marken ohne Berechtigung;
- Umgehung von Zahlungs- oder Sicherheitsfunktionen;
- Veröffentlichung vertraulicher Informationen;
- Missbrauch von Sponsoring als unzulässige Einflussnahme auf Schulen, Vereine oder Organisationen.
- Robin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Robin haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Robin haftet unbeschränkt nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Robin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Robin haftet insbesondere nicht für:
- Ausbleiben von Sponsorings;
- nicht erreichte Stimmenziele;
- nicht erreichte Finanzierungsziele;
- ausbleibende Teil- oder Vollfinanzierung;
- Ablehnung eines Sponsors durch eine Organisation;
- Ablehnung einer Organisation durch einen Sponsor;
- ausbleibende Reichweite;
- ausbleibende PR-Wirkung;
- ausbleibenden Werbeerfolg;
- ausbleibende steuerliche Anerkennung;
- enttäuschte Erwartungen;
- entgangene Sponsorings;
- entgangenen Gewinn;
- mittelbare Schäden;
- Folgeschäden;
- Reputationsschäden;
- vergebliche Projektvorbereitung;
- vergebliche Personal-, Planungs-, Material- oder Kommunikationskosten;
- Inhalte, Angaben oder Pflichtverletzungen von Nutzern;
- tatsächliche Umsetzung oder Nichtumsetzung von Projekten durch Organisationen;
- Verfügbarkeit externer Dienste, Zahlungsanbieter, App-Stores oder Drittanbieter.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Dienstleister und Erfüllungsgehilfen von Robin.
- Robin erbringt keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Finanzierungs-, Fördermittel-, Schulrechts-, Vereinsrechts- oder Gemeinnützigkeitsberatung, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Beratungsleistung vereinbart wurde.
- Informationen auf der Plattform, Projektvorschläge, Statistiken, Muster, Hinweise oder Sponsoringempfehlungen sind unverbindlich.
- Nutzer sind verpflichtet, rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen eigenverantwortlich oder durch eigene Berater prüfen zu lassen.
- Nutzer stellen Robin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser AGB, gesetzlicher Pflichten, Rechte Dritter, Datenschutzpflichten, Gemeinnützigkeitsvorgaben, Schulrechtsvorgaben, Vereinsvorgaben oder Sponsoringpflichten entstehen.
- Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
- Robin bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.
- Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht.
- Wartungen, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, externe Ausfälle oder höhere Gewalt können die Nutzung einschränken.
- Robin kann Funktionen ändern, erweitern, einschränken oder einstellen, soweit dies für Sicherheit, Betrieb, Weiterentwicklung, Missbrauchsvermeidung oder rechtliche Anforderungen erforderlich ist.
- Kostenlose Nutzerkonten können von Nutzern jederzeit gelöscht oder gekündigt werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Kostenpflichtige Sponsoren-Abos laufen für die vereinbarte Laufzeit.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich Sponsoren-Abos automatisch um die jeweilige Vertragsperiode, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Robin kann bei Verstößen gegen diese AGB, Zahlungsverzug, Missbrauch, Rechtsverstößen oder Reputationsrisiken außerordentlich kündigen oder Konten sperren.
- Soweit Nutzer Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
- Bei digitalen Leistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Nutzer ausdrücklich zustimmt, dass Robin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Nutzer bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
- Details werden in einer gesonderten Widerrufsbelehrung bereitgestellt.
- Robin kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Funktionsänderungen, Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen, neuen Abo-Modellen, technischen Änderungen oder wirtschaftlicher Weiterentwicklung.
- Nutzer werden über wesentliche Änderungen informiert.
- Widerspricht ein Nutzer einer Änderung, kann Robin den Vertrag beenden, soweit die Fortführung zu unveränderten Bedingungen unzumutbar ist.
- Es gilt deutsches Recht.
- Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.